Kfz-Steuer, Tüv und ABE
In der Film- und Fernsehbranche ist ein Trailer ein kurzer Film, der etwas herüberbringt. Im Wassersportbereich bringt ein Trailer auch etwas herüber – oder besser, er transportiert etwas: ein Boot. Für Sportzwecke genutzt, ist er von der Kfz-Steuer befreit und darf deshalb auch mit nichts anderem als mit einem Boot beladen werden. Er gilt als eigenständiges Fahrzeug, für das bei der örtlichen Zulassungsstelle ein eigenes Nummernschild zu beantragen ist. Alle zwei Jahre muss der Bootstrailer dem TÜV vorgeführt werden.
Bei einem in Serie gefertigten Trailer kümmert sich der Hersteller um die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Von der wird beim Kauf ein Dokument mitgegeben, das einem Kraftfahrzeugbrief vergleichbar ist. In dem steht alles, was bei der Nutzung zu beachten ist: Zulässiges Gesamtgewicht, zulässige Stützlast am Kupplungspunkt, zulässige Achslast, Spurbreite (ggf.), Betriebsbremsanlage, Abmessungen und weitere Betriebsvorschriften und technische Angaben. Diese werden dann bei der Zulassungsstelle in die Zulassung (Anlage zur ABE) übernommen. Während der Trailerfahrt sind beide Dokumente mitzuführen.