Boot des Tages:
Quicksilver 620 Cruiser

Trailer-Fahren


Das Fahren mit einem Trailer-Gespann erfordert besondere Vorsicht. Voraus ist um die Ecken ein größerer Radius zu beachten. Rückwärts läuft der Anhänger beim Einschlag des Zugfahrzeuges in die entgegengesetzte Richtung. Auf freier Fläche ist das schnell zu kapieren und die richtige Fahrweise zu lernen.

Tipp: Zur Verbesserung der Fahrpraxis bieten beispielsweise die Ortsclubs des ADAC meist im Frühjahr Trainingskurse an.

Generell gilt als Trailer-Höchstgeschwindigkeit 80 km/h in Deutschland. Ebenso in vielen anderen europäischen Ländern. Aufgrund ihrer Bauart dürfen manche Trailer aber auch mit bis zu 100 km/h über deutsche Schnellstraßen und Autobahnen bewegt werden.

Dazu wird der Trailer selbst auf seine 100 km/h-Fähigkeit geprüft. Der Anhänger muss dazu Reifen mit mindestens Geschwindigkeits-Index "L" (120 km/h) besitzen. Die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein. Gebremste Trailer müssen mit Stoßdämpfern ausgerüstet sein. Sind alle diese Punkte erfüllt, kann man den Trailer bei einer Prüforganisation (DEKRA, TÜV etc.) vorstellen, die eine entsprechende Bescheinigung für die Zulassungsstelle ausstellt. Bei der Zulassungsstelle wird das Ganze dann in die Papiere eingetragen und eine entsprechende Plakette für den Trailer erteilt.  Ob man mit einem so gekennzeichneten Trailer auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen tatsächlich auch 100 km/h fahren darf, hängt nun davon ab, ob die Masse des Zugfahrzeuges zum Anhänger passt. Dazu gibt es für Bootstrailer folgende Formeln:

100 km/h sind möglich bei:

  • Einem ungebremste Anhänger sofern das zulässige Gesamtgewicht des Trailers kleiner oder gleich  0,3 x  Leergewicht des Zugfahrzeuges ist;
  • Einem gebremsten Anhänger mit  Stoßdämpfern sofern das  zulässige Gesamtgewicht des Trailers kleiner oder gleich  1,1 x  Leergewicht des Zugfahrzeuges ist.

Berechnungsbeispiel: 
Sliptrailer als ungebremster Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 350 kg. Daraus folgt:  Das Zugfahrzeug muss ein Leergewicht von mindestens 1.167 kg   aufweisen  (350 kg  : 0,3 = 1.166,67 kg).

Frühere Gespann-Abnahmen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Für neue Trailer kann die 100 km/h-Fähigkeit schon ab Werk bescheinigt werden, so dass der Weg zur Prüforganisation entfällt.

In Frankreich liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 130 km/h deutlich höher, ohne dass man sich dort um die strengen deutschen Sicherheitsvorschriften hinsichtlich der Belastung von Reifen und Bremsen schert.

Dazu ein Tipp: Auch wenn andere Gespanne die 130 km/h bedenkenlos ausreizen, sollten Sie das Fahrverhalten mit Trailer vorsichtig zu erkunden, um die Fahrt zum Ferien-Revier nicht vorzeitig im Straßengraben zu beenden. Straff gefederte Zugfahrzeuge mit Niveauregulierung oder Citroens mit ähnlich wirkender Luftfederung eignen sich eher für ein Überschreiten der 100 km/h in Frankreich als andere.