Trailer-Versicherung
Auch wenn ein ans Zugfahrzeug angekoppelter Trailer hierzulande durch die Kfz-Haftpflicht mit versichert ist, muss bei Fahrten ins Ausland ein Haftpflicht-Versicherungsnachweis mitgeführt werden, der auf Antrag von der Kfz-Versicherung ausgestellt wird – allgemein als blauer Versicherungsschein bezeichnet. Für Personen- oder Sachschäden durch vom Zugfahrzeug abgekoppelte und abgestellte Trailer tritt die Kfz-Versicherung nicht ein. Hierfür bieten Versicherer besonderen Schutz zu günstigen Konditionen an oder schließen dieses Risiko in die Bootshaftpflicht mit ein. Diebstahl und ein möglicher eigener Unfallschaden lassen sich über eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung für den Trailer abdecken.
Tipp: Der Versicherungsschutz ist mit der KFZ- oder Bootsversicherung zu klären.